Was ist ein Wahlarzt?
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom österreichischen Grundrecht ab, sich seinen behandelnden Arzt frei wählen zu können. Der Wahlarzt ist dabei ein niedergelassener Arzt, der kein Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse des betreffenden Patienten hat.
Wie komme ich zum Wahlarzt?
Mit Ihrem gesundheitlichem Problem können Sie sich direkt an den Wahlarzt Ihres Vertrauens wenden. Es ist aber auch eine Überweisung vom Kassenarzt z.B. dem Hausarzt, sowie von einem anderen Wahlarzt möglich.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Laut österreichischer Rechtslage steht jedem Patienten eine Kostenrückerstattung zu. Die Höhe richtet sich nach dem Honorar, das die betreffende Krankenkasse dem Vertragsarzt für die gleiche Leistung bezahlt, abzüglich eines Selbstbehaltes. Nicht alle Leistungen können vom Wahlarzt aber zu Kassentarifen angeboten werden.
Ein Differenzbetrag zwischen Kassen-rückvergütung und Honorarnote wird zumeist von einer Privatversicherung übernommen (je nach Vertrag – ambulanter Tarif).
Wie wird verrechnet?
Nach Abschluss der Behandlung erstellt Ihnen der Wahlarzt eine detaillierte Honorarnote mit allen erbrachten Leistungen. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank wird die Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse zur Refundierung eingereicht.
Weitere Fragen?
Mit Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Wahlarzt, Ihre Krankenversicherung oder die Ärztekammer. Eine zusätzliche Beratung bekommen Sie auch bei der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer.
Nachfolgende Informationen zur Verrechnung stammen von der Ärztekammer Wien (https://www.aekwien.at/).